Landwirtschaft • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon

2019-6-26 · Zur Landwirtschaft gehört auch die Umgestaltung der pflanzlichen und tierischen Erzeugnisse, nicht aber Bergbau. Der Inhaber einer Landwirtschaft kann sowohl hinsichtlich des landwirtschaftlichen Unternehmens als auch hinsichtlich eines mit der Landwirtschaft verbundenen Nebengewerbes durch Eintragung im Handelsregister Kannkaufmann werden ...

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