OLG Frankfurt konkretisiert Recht auf …

17 DSGVO, der dieses Recht nun gesetzlich vorsieht, verlangt stattdessen eine umfassende Interessenabwägung zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem Löschungsinteresse des Betroffenen. In der google spain Entscheidung war der EuGH noch von einem grundsätzlichen Überwiegen des Rechts auf Vergessenwerden ausgegangen.

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